Unser Service ist für Sie 100 % kostenlos!
Die gegnerische Versicherung trägt alle Kosten bei einem unverschuldeten Unfall.
Es werden sowohl die Kosten des Gutachtens als auch die Kosten für den Anwalt übernommen.
Gerade wenn es um Ihr eigenes Fahrzeug geht, brauchen Sie einen KFZ Gutachter der Sie während des kompletten Schadenregulierungsprozesses kompetent und vor allem unabhängig betreut.
Mit unserer langjährigen Erfahrung im Automotive Bereich unterstützen wir Sie in allen Belangen bezüglich Unfall-/Reparaturkalkulation, Fahrzeugbewertungen, Gebrauchtwagencheck, usw. und tragen so zu einer reibungslosen, unkomplizierten und schnellen Abwicklung Ihres Anliegens bei.
Freie Wahl des Sachverständigen:
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie nach § 249 BGB Anspruch auf Schadenersatz. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstelle ich Ihnen schnell und kompetent ein Schadengutachten zur Sicherung der Beweise. Die Kosten für das Schadengutachten gehören nach der Rechtsprechung mit zum Schadensumfang und werden bis auf wenige Ausnahmen (die sogenannten Bagatellschäden) von der gegnerischen Versicherung übernommen. Außerdem ermittle ich eine eventuell eingetretene Wertminderung, sodass Sie den gesamten Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug bei der gegnerischen Versicherung in vollem Umfang geltend machen können.